Schnarchproblemlösung

Unsere Praxis bietet Ihnen als eine von zwei Praxen im Gebiet Dorsten eine effiziente und einfache Methode der Schnarchdiagnostik an. Durch die entsprechende Zusatzqualifikation haben wir die Zulassung der KVWL und sämtlicher Krankenkassen zur Durchführung des ambulanten Schlafapnoescreenings.

Die Medizin unterscheidet beim Schnarchen, zwischen dem primäre Schnarchen und dem sog. Schlafapnoesyndrom. Beim Ersteren handelt es sich um das harmlose Schnarchen ohne Atempausen, während beim Schlafapnoesyndrom (OSAS) Atempausen von nicht selten zwei Minuten auftreten. Als Folge könne Erkrankungen wie Bluthochdrock entstehen, auch das Risiko einen Schlaganfall oder einen Herzinfarkt zu erleiden ist signifikant erhöht.

Auch der Sekundenschlaf am Steuer ist eine weitere Folge.
Mittels eines kleinen Gerätes können sie in gewohnter, häuslicher Umgebung selbstständig ihr Schlafmuster bestimmen lassen. Ungewohnte Aufenthalte in fremden Schlaflaboren unter Krankenhaus-bedingungen entfallen somit; nicht selten können Patienten in ungewohnter Atmosphäre erst gar nicht schlafen, so daß die nächtliche Messung unbrauchbar ist.

Sie erhalten unser mobiles Gerät in Handtaschenformat leihweise für eine Nacht; am nächsten Tag bringen Sie das Gerät wieder in unsere Praxis. Mit Hilfe einer Computersoftware wird ihr Schlafmuster analysiert und eine ärztliche Diagnose gestellt.

Diese Differenzierung zwischen dem harmlosen Schnarchen und dem OSAS mittels Screening ist unabdingbar, da die Therapien sich grundlegend unterscheiden. Liegt die Diagnose vor, können wir unseren Patienten verschiedene Möglichkeiten der Therapie anbieten. Beim primären, also harmlosen Schnarchen, haben wir operative, aber auch konservative Maßnahmen in unserem Angebot.

Hier gehen wir auf die individuellen Wünsche unserer Patienten ein und fuhren ggf Maßnahmen durch. Im konservativen Bereich können dies Beratungen zur „Schlafhygiene" sein, oder auch die Anpassung einer sog. „Schnarch-oder Protusionsschiene" .

Im operativen Bereich reicht häufig eine Verbesserung der Nasenatmung aus, (z.B: mittels ambulanter Laserbehandlung) oder auch ggf. Die Straffumg der Gaumenbögen, ebenfalls mittels Laser, sog. LAUPP Sämtlicher Leistungen werden in unserer Praxis angeboten und durchgeführt.

Durch den entsprechenden Qualifikationsnachweis und auch Anzahl der Begutachtungen, bin ich im Auftrag der Berufsgenossenschaften ermächtigt diese bei Verdacht auf Vorliegen einer beruflichen Lärmschädigung durchzuführen.